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» Abmelung GbR bei Tod eines Gesellschafters «
Hallo,
was Landmann/Rohmer dazu sagt, weiß ich nicht. Lt. Friauf (§ 46 Rn. 9) und Pielow (§46 Rn. 4) besteht Anzeigepflicht. Das erscheint mir auch sinnvoll, weil die Vorschrift die [I]Befugnis[/I] zur Gewerbeausübung regelt und nicht von der Anzeigepflicht entbinden soll.
Gepostet am 10.04.2017 um 10:47 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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