Forum-Gewerberecht
» Abmelung GbR bei Tod eines Gesellschafters «
[QUOTE]Auch der Hinterbliebene, der ein Gewerbe nach § 46 GewO fortführt muss dies anzeigen und für den Verstorbenen muss eine Gewerbeabmeldung erfolgen.[/QUOTE]
Woraus ergibt sich das? Dem Wortlaut des § 46 ist es nicht zu entnehmen. Unter Rn. 3 zu § 46 Landmann/Rohmer wird davon gesprochen, dass es strittig ist, ob bei Fortführung des Gewerbes gem. § 46 der Ehegatte/Erbe anzeigepflichtig nach § 14 ist.
Jetzt bin ich verwirrt...
Gepostet am 10.04.2017 um 09:23 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=105608#post105608
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