Forum-Gewerberecht

» Handel mit Unterhaltungselektronik vs Elektronik «

Wenn die Dame das so entgegengenommen hat, wird das von der Formulierung schon passen. Wenn das nur auf die an- und verkauften Elektrogeräte bezogen ist, ist da auch nichts gegen einzuwenden  smile  

Genau genommen ist es auch der Informationstechniker, nicht der Elektrotechniker, mein Fehler!! Es gibt ein Merkblatt, zumindest bei unserer HWK, was ohne Meister in dem Bereich erlaubt und was meisterpflichtige Tätigkeiten sind. Aber wie gesagt, da wird dir deine Handwerkskammer auf jeden Fall weiterhelfen können!!

Viel Erfolg und Gruß aus dem Siegerland  smile  



Gepostet am 03.04.2017 um 15:39 von:
Benutzer: BernshausenL
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=105520#post105520


Beitrags-Print by Breuer76