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» Tätigkeiten nach dem StBerG, freie Mitarbeiter bei Steuerberatern «

Ich hätte das Ganze wie gesagt eher als freiberuflich eingestuft, er ist zwar selbst kein Steuerberater, aber die Tätigkeiten beziehen sich ja auf das StBerG. Bin mir auch nicht sicher, ob diese wirklich von jedermann einfach so ausgeübt werden können!? Vielleicht liege ich aber auch ganz falsch!

Ja, das mit der evtl. Arbeitnehmertätigkeit habe ich mich auch schon gefragt  Kopfkratz  

Gibt es noch weitere Meinungen?

 Danke   euch



Gepostet am 03.04.2017 um 15:00 von:
Benutzer: Simone R.
Der Original-Beitrag :
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