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» Abmelung GbR bei Tod eines Gesellschafters «

   

Bei Tod Abmeldung vAw. Die Witwe hat damit m. E. nichts zu tun.

Fraglich ist aber, ob der zweite GbR-Gesellschafter abmelden muss. Gibt er das Gewerbe denn auf? Macht er nämlich alleine weiter muss er nichts tun. Es stimmt nämlich, was Kollegin @Runge schreibt: Die GbR an sich kann nicht an- oder abmelden, sondern nur deren Gesellschafter, die das Ganze wie ein jeweiliges eigenes Gewerbe melden müssen. Nur im Feld "1" sind Hinweise auf die GbR einzupflegen. Nur an dieser Stelle wäre beim ggf. verbleibenden Gesellschafter eine Korrektur des GbR-Hinweises vAw vorzunehmen.

Gruß aus Mittelhessen



Gepostet am 03.04.2017 um 14:27 von:
Benutzer: Civil Servant
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