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» Tätigkeiten nach dem StBerG, freie Mitarbeiter bei Steuerberatern «

Hallo,

meiner Meinung ist die Tätigkeit der Buchungen und die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Rechtsanwälten Gewerbe und anzeigepflichtig. Nach § 6 GewO ist die GewO nicht auf Steuerberater und Rechtsanwälte anzuwenden. Dies trifft auf ihn jedoch nicht zu, da er weder Steuerberater noch Rechtsanwalt ist. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich auch nicht um eine persönliche Dienstleistung höherer Art. Deshalb keine freiberufliche Tätigkeit. Er muss ein Gewerbe anmelden.

Gruß
HBinder



Gepostet am 03.04.2017 um 08:10 von:
Benutzer: HBinder
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