Forum-Gewerberecht

» Erlaubnis nach § 34 c GewO bei GmbH & Co. KG «

Hallo,

Gewerbetreibende ist auf jeden Fall die Komplementär-GmbH.
[I]Daneben[/I] kann auch ein Kommanditist Gewerbetreibender sein, wenn er Geschäftsführungsbefugnis besitzt. Das wäre aus dem HR-Auszug der KG ersichtlich.
In so einem (seltenen) Fall müsste die Bescheinigung beiden erteilt werden.



Gepostet am 31.03.2017 um 13:04 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=105489#post105489


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