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» Abmelung GbR bei Tod eines Gesellschafters «

Hallo aus Bad Fallingbostel,

da die GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, kann jeder Gesellschafter nur für sich selber an- oder abmelden.

Herr X für Herrn Y geht m.E. nicht. Und angemeldet ist ja auch nicht die GbR, sondern jeder Einzelgewerbetreibende für sich mit einem internen Hinweis im Gewerberegister auf das Bestehen der GbR.

Ich würde hier also auch eher die Witwe in der Pflicht sehen.

Regina Runge



Gepostet am 31.03.2017 um 08:55 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=105477#post105477


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