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» Unselbständige Zweigstelle anmelden «

[quote][i]Original von MKS79[/i]
... und in der Nachbargemeinde eine Ummeldung vornehmen (Hauptniederlassung wird Zweigstelle).[/quote]

Das Problem ist, dass die Degradierung einer Hauptniederlassung zur Zweigstelle keine Ummeldepflicht auslöst. Nur die Verlegung einer Betriebsstätte innerhalb des Meldebezirkes oder die Ausdehnung der Tätigkeit verpflichtet zur Ummeldung.

Ich würde die Hauptniederlassung dort sehen, wo die Kundenkontakte schwerpunktmäßig bestehen.



Gepostet am 29.03.2017 um 15:16 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=105451#post105451


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