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» Unselbständige Zweigstelle anmelden «

Hallo!

Vom Gefühl her würde ich eigentlich sagen, dass die Schreinerei selbst doch eher die Hauptniederlassung ist und die Büroarbeiten, die mit der Schreinerei verbunden sind, eher die Zweigstelle.

Wir hatten vor kurzem z.B. einen Fall (zwar eine andere Branche, aber trotzdem ähnliche Konstellation), in dem jemand "Ausbildung und Beritt von Pferden" anmelden wollte. In unserer Gemeinde war allerdings nur ein Büro, in dem der ganze Papierkram erledigt werden sollte. Der eigentliche Stall war in einer Nachbargemeinde. Nach einigem hin und hertelefonieren mit der Nachbargemeinde und auch mit unserem LRA hieß es, dass die Hauptniederlassung dort anzumelden ist, wo der tatsächliche Stall ist.

Ich würde in Ihrem Fall dem Gewerbetreibenden empfehlen, bei Ihnen die Hauptniederlassung anzumelden und das Büro als Zweigstelle, denn ich vermute, die eigentliche Schreinerei wird ja die "Hauptarbeit" leisten und die Tätigkeit wird ja wahrscheinlich auch als "Schreinerei" angemeldet sein, oder? Also d.h. ich würde in Ihrem Ort die Hauptniederlassung anmelden und in der Nachbargemeinde eine Ummeldung vornehmen (Hauptniederlassung wird Zweigstelle).



Gepostet am 29.03.2017 um 14:06 von:
Benutzer: MKS79
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