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Also det is eigentlich jaanz einfach:

Ich habe einen Nachtrag zu meinem bereits gestellten Härtefallantrag verfasst und eingereicht.
Meine zuständiges Amt hatte mir vorher telefonisch bestätigt, diesen Nachtrag anzunehmen.

Dann habe ich die Anlage bestellt und die Rechnung beigefügt mit dem Vermerk, dass ich dazu noch eine Bescheinigung nachreiche, um nachzuweisen, dass die Anlage suchtrechtlich okay ist. Darauf warte ich aktuell noch.

Mein ganzes Wissen zu dem Thema glücksspielrechtliche Erlaubnis ist eigentlich erst in den letzten 10 Tagen richtig verfestigt. Nun weiß ich, dass ich "Safe" bin.

Alle hier geposteten Infos sind doch sehr schleierhaft und wichtige Fragen bekommt man zu diesem Thema nicht beantwortet, was eigentlich schade ist.

Information rettet Konzessionen im Wahljahr.



Gepostet am 23.03.2017 um 08:14 von:
Benutzer: Zündi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=105373#post105373


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