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» Lagerverkauf über einen kurzen Zeitraum «

@Herrn Wiesemeier

Hallo Herr Wiesemeier,

rein gefühlsmäßig würde ich das auch so sehen, möchte hier aber noch mal etwas ins Detail gehen.
Wenn der Verkauf täglich (also 6 x die Woche stattfindet) könnte man (würde ich nicht tun) eine Anzeige fordern. Wenn der Gewerbetreibende aber z.B. nur jeden Samstag über einen Zeitraum von 6 Wochen verkauft würde ich keine Anzeige fordern, da ja ein erheblich geringerer Umsatz vorliegen wird und wesentlich weniger Arbeitsleistung erbracht wird.

Viele Grüße aus dem dunklen Porta Westfalica
Matthias Rinne



Gepostet am 08.01.2007 um 07:49 von:
Benutzer: portawestfalica
Der Original-Beitrag :
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