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 Moin    Moin   von der D...
das ist vollkommen richtig. Wenn das Familiengericht schriftlich zugestimmt hat, dann nehmen wir eine Kopie zur Akte und damit ist das für uns erledigt. Ob die Kinder dann jemanden einsetzen, der die Geschäfte für sie führt, ist wieder eine andere Sache.



Gepostet am 16.03.2017 um 08:09 von:
Benutzer: BE-DE
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