Forum-Gewerberecht

» Lagerverkauf über einen kurzen Zeitraum «

Hallo und wilkommen im Forum mperl!

Da der gute Mann bereits ein Gewerbe angemeldet hat und somit in Verbindung mit Finanzamt etc. steht würde ich davon absehen ihn zur Anmeldung einer Zweigstelle aufzufordern, da der Zeitraum ja konkret auf sechs Wochen begrenzt ist und die Tätigkeit daher nicht auf Dauer angelegt ist. Somit liegt ein Hauptkriterium für ein anzeigepflichtiges Gewerbe nicht vor.

Mich würde allerdings interessieren, ab welchem Zeitpunkt man von "Dauer" spricht. Ich habe hier in PW zwei Baufirmen, die für konkrete Projekete (Dauer ca. 6 Monate bis ein Jahr) regelmüßig als GbR ein Gewerbe anmelden, was nach Abschluß der Maßnahme wieder abgemeldet wird. Normalerweise könnte das meiner Ansicht nach auch ihne Anzeige laufen. Aber vielleicht kann mich ja jemand eines Besseren belehren.

Viele Grüße aus Porta Westfalica sendet
Matthias Rinne



Gepostet am 05.01.2007 um 13:20 von:
Benutzer: portawestfalica
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