Forum-Gewerberecht

» Abmeldung GmbH im laufenden Rechtsstreit «

Ob eine Fa. verklagt werden kann oder ihrerseits rechtliche Ansprüche anmelden kann, ist niemals eine Frage der Gewerbemeldung, sondern einzig und allein des HR-Eintrages.

Wenn ein Unternehmen erkennbar nicht mehr die Absicht hat, Waren oder Dienstleistungen für Dritte anzubieten, übt es kein Gewerbe mehr aus. Die Abmeldung wäre die Folge.

Ich denke, dass ich in so einem Fall nur auf eine Abmeldung drängen würde, wenn die Fa. unter ihrer bisher im Gewerberegister eingetragenen Adresse nicht mehr erreichbar ist.



Gepostet am 10.03.2017 um 10:17 von:
Benutzer: Civil Servant
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