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 Moin  

Tja...das schöne Thema Scheinselbständigkeit.

Das Erste worüber ich stolpere ist schon mal die Aussage "selbständig angestellt". Das ist nicht möglich und widerspricht sich.

Darüber hinaus gibt es für Scheinselbständigkeit lediglich Indizien, für Selbständigkeit gewisse Merkmale.

Ich lade mal unser Merkblatt hoch, was wir als Gewerbeamt den Leuten aushändigen, bevor oder nachdem sie Gewerbe anmelden, bei denen wir recht sicher sind, dass es sich um Scheinselbständigkeit handeln könnte.

Letztendlich prüfen und entscheiden tut das die Rentenversicherung. Im Zweifelsfalle wäre also die Möglichkeit, einen Antrag auf Statusfeststellung bei der RV zu stellen, damit die das beabsichtigte Verhältnis prüfen, damit man sich selbst und den Auftraggeben (bzw. Arbeitgeber) nicht in Schwierigkeiten bringt.



Gepostet am 06.03.2017 um 15:14 von:
Benutzer: Roesje
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