Forum-Gewerberecht

» Anzeige vorübergehendes Gaststättengewerbe «

Hessen hat die Ausnahmetatbestände für eine Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
nach § 6 HGastG mit der Neufassung des Gesetzes zum 24.12.2016 gestrichen.

RGK und Gaststättengewerbe stehend zählen n icht mehr: Alle, die einen vG betreiben wollen, müssen dies fristgemäß nunmehr anzeigen.

Damit wissen die Vollzugsbehörden nun, wer wo steht und seine Prdoukte offeriert.

VG J. Simon



Gepostet am 27.02.2017 um 11:15 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104954#post104954


Beitrags-Print by Breuer76