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Hallo,
[quote][i]Original von Franzose[/i]
In Sachsen sind ja lediglich die Inhaber einer Reisegewerbekarte ausgenommen, also müssten "normale" Gaststättenbetreiber im Umkehrschluss eine solche Gagev anlassbezogen tätigen.[/quote]

So sagt es zumindest das Gesetz.
Das SMWA ist der Meinung, dass darüber hinaus auch von der Anzeigepflicht befreit ist, wer berechtigterweise ein stehendes Gaststättengewerbe betreibt (Anwendungshinweise zum SächsGastG vom 30.11.2011).



Gepostet am 23.02.2017 um 13:25 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104917#post104917


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