Forum-Gewerberecht

» Verkaufsstand im europäischen Ausland «

Hallo,

bei steuerrechtlichen Fragen können die Gewerbeämter nicht weiterhelfen. Hierzu am besten an den Steuerberater wenden oder an das Finanzamt.

Ein andere Möglichkeit ist die, sich an die zuständige Auslandhandelskammer zu wenden. Die sind in dem jeweiligen Land und kennen die länderspezifischen Bestimmungen. Link: [URL=https://www.ahk.de/]AHK[/URL]

Gruß
HBinder



Gepostet am 20.02.2017 um 14:11 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104879#post104879


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