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» 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 «

[quote][i]Original von rosebud[/i]

was ist schlimmer:

- Gerät mit alter Software und Tüv ?

oder

- Gerät mit neuer Software ohne Tüv ?
[/quote]
Aus meiner Sicht ist das eine nicht schlimmer oder besser als das andere. Ist eher beides gleich schlimm.

[quote][i]Original von rosebud[/i]

Was sind die folgen für den Betreiber ?
[/quote]
Ich würde als Mitarbeiter des zuständigen Ordnungsamtes die Geräte sofort abschalten lassen und amtlich versiegeln. So dass sie nicht mehr bespielbar sind. Schließlich läge in beiden Fällen eine Ordnungswidrigkeit vor.

Und dann ein Bußgeldverfahren einleiten. Gegebenenfalls inklusive der oben erwähnten Gewinnabschöpfung.

Grüße



Gepostet am 18.02.2017 um 15:54 von:
Benutzer: kbf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104856#post104856


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