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» 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 «

[quote][i]Original von gmg[/i]
die Zulassungszeichen - diese gültig für vier Jahre Aufstelldauer - wurden für die zugelassenen Bauarten - letzte veröffentlichte vom 09. 02. 2016 - im Januar 2017 abgerufen. Daraus ergibt sich das von pg genannte Datum.
[/quote]
Ok. Hat dieses Prozedere auch eine Rechtsgrundlage? Kann, könnte oder werden bestimmte Hersteller Ihre Zulassungsbelege für bestimmte Geräte bspw. erst im Jahr 2018 abrufen? Und sie so bis 2022 betreiben können?

Kann ein Hersteller mehrmals Zulassungsbelege anfordern und sich so die Aufstelldauer verlängern?

Mich irritiert es sehr, dass es einmal eine feste Frist gibt, bis zu der die Geräte nach bestimmten Regeln zuzulassen sind. Hier halt der 10.02.2016. Es dann auch eine klar geregelte Aufstelldauer von 4 Jahren gibt. Aber der Zeitpunkt ab wann die Aufstelldauer gerechnet wird nirgendwo fixiert ist. Nicht in der Spielverordnung. Nicht in der TR oder im Zulassungsschein.

Ich hoffe, ihr könnt Licht ins Dunkel bringen.

Grüße

kbf



Gepostet am 10.02.2017 um 18:01 von:
Benutzer: kbf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104757#post104757


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