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» Tätigkeit als Baubetreuer? «

Die bloße Beratung ist definitiv nicht erlaubnisbedürftig. Um erlaubnisbedürftiger Baubetreuer zu sein, muss man wesentlich mehr tun (siehe oben). Das ergibt sich ja schon aus dem Gesetz, das davon spricht, dass der Baubetreuer nach Außen im Namen seines Kunden auftritt. Genau das tut der bloße Berater ja nicht.



Gepostet am 01.02.2017 um 12:23 von:
Benutzer: Civil Servant
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