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» Pilates und Yoga in Praxis für Physiotherapie «

Hallo zusammen,

wie haltet ihr es mit Gewerbemeldungen von Pilates und Yogakursen, die in einer Praxis für Physiotherapie angeboten werden. Bei Physiotherapie gilt m.E. keine Anmeldepflicht nach GewO, da Katalogberuf, bei den anderen Tätigkeiten aus meiner Sicht aber schon. Fordert ihr die Praxis dann auf, ein Gewerbe anzumelden. Tendiere stark dazu, aufzufordern.

 Danke  



Gepostet am 01.02.2017 um 11:46 von:
Benutzer: Borussenfan
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