Forum-Gewerberecht

» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

Ich verstehe den Einwand seinerseits auch nicht. Theoretisch muss er dem Arbeitgeber ja nicht sagen, dass abgemeldet wurde. Er hat ja die Genehmigung nebenbei selbstständig tätig zu sein. Aber das werde ich ihm so natürlich nicht sagen, am Ende stützt er einen privatrechtlichen Streit auf meine Aussage    

Er schreibt dass er keine abrechenbaren Leistungen erbracht hat, heißt ja übersetzt, dass er keinen Betrieb ausgeübt hat. Er hat auch einen Auszug aus irgendeinem "Internet-Rechtsratgeber" beigefügt  Augen rollen  , in welchem steht, dass man das Gewerbe auch mehrere Jahre ruhen lassen kann (dass das gewerberechtlich nicht geht, habe ich ihm bereits erklärt). Spricht ja auch dafür, dass der Betrieb faktisch [U]nicht ausgeführt[/U] wird.

Ich bin ein wenig ratlos, denn wenn ich das v.A.w. abmelde, steigt der mir, irgendwie ja auch verständlich, auf´s Dach, weil ich einen Betrieb abmelde den er nicht abgemeldet haben möchte.



Gepostet am 30.01.2017 um 10:05 von:
Benutzer: BernshausenL
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