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Hallo zusammen,

muss diesen älteren Thread nochmal ausgraben. Ich habe hier einen uneinsichtigen Gewerbetreibenden, welcher seinen Betrieb partout nicht abmelden möchte.

Es wurden seit 2007 (!!!) keine Umsätze mehr an das Finanzamt gemeldet. Der Herr wurde auch bereits angeschrieben, auch mit dem Hinweis, dass man von einer Aufgabe des Betriebes ausgehen MUSS, wenn über einen solchen Zeitraum keine Aktivität war.

Er hat auch geantwortet, da es wohl eine Vereinbarung mit seinem Chef (aus AN-Verhältnis) gibt, dass er diesen Betrieb nebenbei ausüben darf und er diese Erlaubnis bei einer eventuellen Neuaufnahme nicht mehr erhalten würde, er dieses Gewerbe nicht abmelden könne. Ist natürlich Privatrecht und mir auch egal, allerdings gibt er an, dass er zwar in den letzten Jahren keine Leistung erbracht hat, er dies aber nicht als Betriebsaufgabe sieht.

Jetzt zum meiner Frage: Gibt es eine Frist die besagt, dass ab diesem Zeitraum von einer Aufgabe des Gewerbebetriebes gesprochen werden kann? Es gibt zwar die Abmeldung v.A.w., wenn der Betrieb nach Aufgabe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgemeldet wurde, allerdings weiß ich nicht wie es sich verhält, wenn die Person behauptet, den Betrieb nicht aufgegeben zu haben und auch nicht aufgeben möchte.  verwirrt  

Habt ihr da Zahlen, Urteile, Ideen? Ich bin leider nicht fündig geworden.

Danke vorab und viele Grüße aus dem Siegerland.



Gepostet am 30.01.2017 um 09:19 von:
Benutzer: BernshausenL
Der Original-Beitrag :
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