Forum-Gewerberecht

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Hallo,

bei uns läuft es zum Glück mit den Gemeinden ganz gut. Sofern sie sich unsicher sind, wird meist im Vorfeld mit uns Kontakt aufgenommen und wenn dann doch mal etwas angemeldet wird, was so nicht geht, kümmern sich nach unserem Hinweis die Gemeinden darum, dass es wieder rückgängig gemacht wird.

Die falschen Gewerbe-Anmeldungen so hinzunehmen ist nicht der richtige Weg. Wenn sich der zuständige Sachbearbeiter auf dem kleinen Dienstweg nicht zu einer ordnungsgemäßen Verfahrensweise überzeugen lässt, würde ich ein offizielles Schreiben an den Vorgesetzen machen.

Gruß
HBinder



Gepostet am 27.01.2017 um 13:32 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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