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» Catering mit Reisegewerbekarte? «

Dein Misstrauen in allen Ehren, aber dem Grunde nach kann man den Damen und Herren in den Gewerbeämtern im Wesentlichen schon trauen. Ansonsten gehört es auch zum Service der Industrie- und Handelskammern, Firmengründern das nötige Know-How mit auf den Weg zu geben. Trau Dich, frag sie, im Regelfall beißen die nicht ;-)

Meinerseits nur folgender Hinweis, Zitat aus § 55 der Gewerbeordnung:
"Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig [B]ohne vorhergehende Bestellung[/B] außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung ... oder ohne eine solche zu haben ... Leistungen anbietet ..."
Das Wesen des Reisegewerbes ist es, dass die Initiative, Waren oder Leistungen abzusetzen, vom Reisegewerbetreibenden ausgehen. Möchtest Du aber aufgrund einer Bestellung eines Kunden für ihn ein Catering ausrichten, so geht da die Initiative vom Kunden aus. Das wäre dann klassisches Gewerbe.
Das spricht nicht gegen Deine Geschäftsidee, Du müsstest dann nur diese Tätigkeit auch als stationäres Gewerbe anmelden.

Viel Erfolg!



Gepostet am 20.01.2017 um 08:30 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
Der Original-Beitrag :
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