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Ich habe eine Reisegewerbekarte beantragt, da ich mit meinem Imbissanhänger vegetarische Speisen und Getränke (kein Alkohol) auf Festivals etc. verkaufen (und natürlich auch im Anhänger zubereiten) möchte. (Gesundheitszeugnis ist vorhanden)

Ich bin nun nicht sicher ob mich die Mitarbeiter bei den zuständigen Behörden ausreichend informiert haben, was ich noch alles benötige.

1. Frage: Wenn ich die Speisen auch im Anhänger selbst zubereite und nicht nur fertige Ware verkaufe, benötige ich eine Gaststättenerlaubnis? Oder benötige ich die nur, wenn ich alkoholische Getränke anbieten will? (habe darüber widrsprüchliches gelesen)

2. (wichtigere) Frage: Ich würde mit dem Anhänger auch gerne auf Bestellung Catering für Familien- und Firmenfeiern etc. anbieten. Benötige ich dafür noch extra eine Gewerbeanmeldung für ein Kleingewerbe oder reicht dafür auch die Reisegewerbekarte?

Ich freue mich sehr über Antworten und hoffe mir kann jemand helfen.

 Danke  



Gepostet am 19.01.2017 um 13:48 von:
Benutzer: Screw
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