Forum-Gewerberecht
» Erlaubnis Weinausschank öffentliche Fläche «
Hallo,
in die Erlaubnis sind alle Räume aufzunehmen, die der Ausübung des Gaststättengewerbes dienen. Folglich reicht es nur dann aus, nur das Weinfass in die Erlaubnis aufzunehmen, wenn keine weiteren Räume im Laden beansprucht werden. Weitere Räume können sein Lagerräume, Kühlräume, Toiletten, etc.
Gruß
HBinder
Gepostet am 18.01.2017 um 14:03 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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