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» Erlaubnis Weinausschank öffentliche Fläche «

Da wird sicherlich eine Gaststättenkonzession, oder konkret eine Erlaubnis nach § 2 GastG benötigt.
Es ist kein Ausschank aufgrund eines bestimmten Ereignisses. Deshalb kommt eine Gestattung nicht in Frage. Da ausgeschenkt wird und kein oder nicht nur Verkauf in geschlossenen Flaschen stattfindet ist es auch kein Handel.
=> Erlaubnispflicht nach § 2 GastG



Gepostet am 18.01.2017 um 09:12 von:
Benutzer: Sandhaas
Der Original-Beitrag :
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