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» Gewerbeanmeldung auf tote Person «

Hallo,

wenn man das unbedingt ahnden will, dann müsste man nachschauen und prüfen, wer von den Gesellschaftern die Gewerbe-Anmeldung des Verstorbenen ausgefüllt bzw. unterschrieben und somit die falschen Angaben gemacht hat.

Wie zuvor schon ausgeführt: Abmeldung vom Amts wegen.

Gruß
HBinder



Gepostet am 17.01.2017 um 13:51 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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