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Hallo aus Bad Fallingbostel,

eine GbR als solche kann ja nicht angemeldet werden, sondern das könnte nur jeder Gesellschafter für sich als Einzelgewerbetreibender. Irgendwie dürfte das wohl auf beiden Seiten nicht bzw übersehen worden sein. Ich würde, glaube ich, zu einer Abmeldung von Amts wegen tendieren, da der verstorbene Gewerbetreibende das ja nicht mehr tun kann.

Regina Runge



Gepostet am 17.01.2017 um 11:24 von:
Benutzer: Runge
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