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Guten Morgen zusammen,

bei mir kommt folgende Frage auf:

In unserer Altstadt gibt es einen kleinen Feinkosthandel. Diueser beabsichtigt nun vor seinem Laden auf öffentlicher Fläche ein Weinfass hinzustellen und dort an schönen Tagen Wein auszuschenken. Dies will er allerdings nicht unentgeltlich machen.

Braucht er jetzt eine Gaststättenerlaubnis für den ganzen Laden oder gibt es eine Erlaubnis zum Ausschank nur vor der Tür?

 Danke   und schöne Grüße



Gepostet am 13.01.2017 um 08:13 von:
Benutzer: Kutscher
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104347#post104347


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