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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

Hallo,

ist Kolleginnen/Kollegen aus Ba-Wü. schon etwas bekannt darüber, wie es sich mit der Zuständigkeit hier verhalten soll?

Grüße
HBinder



Gepostet am 12.01.2017 um 10:54 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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