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» Sachkunde für den § 34 i : Variantenvielfalt «

Wobei die Meinung Eurer IHK m. E. nicht überzeugt, weil sie außer Acht lässt, dass lt. Wortlaut der ImmVermV auch die jeweiligen Vorläufer der dort genannten Ausbildungsgänge zu akzeptieren sind.

Die Qualifikationsfragen haben uns die allerwenigsten Sorgen bereitet.



Gepostet am 09.01.2017 um 09:03 von:
Benutzer: Civil Servant
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