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» Sachkunde für den § 34 i : Variantenvielfalt «
und hallo,
die für uns zuständige IHK Frankfurt am Main hat mir bestätigt, dass der Versicherungskaufmann als Vorläuferausbildung akzeptiert wird.
Freundliche Grüße aus dem sonnigen
Main-Taunus-Kreis
Gepostet am 05.01.2017 um 15:20 von:
Benutzer: Blackhunter
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104246#post104246
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