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» Sachkunde für den § 34 i : Variantenvielfalt «

Moin,

wenn man den § 4 ImmVermV Absatz 1 Ziffer 1 d) aa) liest, dann kann man den Versicherungskaufmann wohl erst ab dem 18. Mai 2009 (geht man von drei Jahren Berufsausbildung aus) akzeptieren.
Ich habe mich immer an der mir vorgelegten höchstwertigen Berufsqualifikation orientiert. Mit einem Abschlussdatum aus 1992 wäre ich auch nachdenklich, denn das hat ja mit Finanzen und "Fachrichtung Finanzberatung" gar nichts zu tun.

Gruß



Gepostet am 05.01.2017 um 14:09 von:
Benutzer: sme40
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