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» Sachkunde für den § 34 i : Variantenvielfalt «

@Frankenthal: Nur ganz schnell am frühen Morgen: Das mit einem befristeten § 34 i war eine Idee der IHK des Saarlandes.
Diese meinten zu Recht, dass wenn jemand aktiv sein will, aber eigentlich noch keine Kurse für einen Sachkundebeweis stattfinden, dass es dann doch einem Berufsverbot gleichkommt jemandem den § 34 i zu verweigern.
Deswegen wurde an eine Befristung bis zum 31.10.2016 gedacht, weil bis dahin schon die ersten Kurse angeboten wurden.
In einem Fall, habe ich das dann so auch abgewickelt.

Viele weihnachtliche Grüße aus Zweibrücken!
(Weiß jeder, dass für alte Katholiken die Weihnachtszeit erst am 02.02. zu Mariä Lichtmess endet?)



Gepostet am 29.12.2016 um 08:19 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
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