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Wenn es sich um einen Versicherungskaufmann handelt, erkennen wir das an.

Im §4 ImmVermV steht der Kaufmann für Versicherungen und Finanzen "Fachrichtung Finanzen" als Gleichsstellung anderer Berufsqualifikationen.

Der Versicherungskaufmann ist die "Vorgängerbezeichnung". Damals gab es noch keine Trennung der Fachrichtungen (Wurde mir von einer IHK erzählt). Also erkennen wir diese Qualifikation so auch an, sofern von der IHK der Abschluss bestätigt wird.

Grüße aus dem Vogelsberg



Gepostet am 28.12.2016 um 14:22 von:
Benutzer: C.Stapler
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