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» GbR nur einen Gesellschafter anmelden? «

B könnte stiller Gesellschafter sein. D. h. er stellt nur Kapital zur Verfg., das in das Eigentum das A übergeht. B wäre nur am Gewinn beteiligt.

Wenn die Rolle des B über das oben Gesagte nicht hinausgeht, würde ich im Ergebnis @VeSa zustimmen.

Außerdem meine ich mich an Erlaubnisfälle erinnern zu können, in denen wir nicht alle Gesellschafter einer GbR in der Pflicht sahen, soweit durch Gesellschaftsvertrag die Aufgaben unterschiedlich im Sinne einer Spezialisierung aufgeteilt waren. Wenn ich mich recht erinnere, finden sich in den VV hierzu auch Bestimmungen, wonach das auch so möglich ist.



Gepostet am 27.12.2016 um 09:26 von:
Benutzer: Civil Servant
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