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» Vermüllung der Umwelt durch Diskothekengäste «

Hallo,

die einschlägigen Betriebe erhalten von mir eine entsprechende Auflage das nähere Umfeld der Gaststätte von dem direkt oder indirekt bei der Ausübung des Gaststättengewerbes anfallenden Abfall täglich regelmäßig zu säubern. Diese Auflage erteile ich schon mit der Gaststättenerlaubnis. Sie kann selbstverständlich auch nachgeschoben werden. Rechtsgrundlage ist § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG. (s. hierzu auch Kommentar Michel/Kienzle/Pauly: Insgesamt umfasst die Trias Nachteile, Gefahren, Belästigungen jede negative Auswirkung des Gaststättenbetriebes für den Betroffenen. Die Gefahren, Nachteile und Belästigungen müssen ursächlich und in adäquater Weise mit dem Gaststättenbetrieb zusammenhängen).

Mit der Umsetzung der Auflage habe ich noch nie Probleme gehabt. Zusammen mit dem Gaststättenbetreiber wird der zu reinigende Bereich besprochen. Dieser sorgt dann dafür, dass die leeren Flaschen, Zigarettenschachteln, Pizzakartons, Dönerverpackung usw. von den Nachbargrundstücken und auch von den öffentlichen Flächen wieder verschwinden. Sonst gibt es    

Grüße aus Nordhorn
Dirk Klaus



Gepostet am 02.01.2007 um 13:16 von:
Benutzer: Klaus - Nordhorn
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