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Guten Morgen!

Mir ist in etwa klar, in welche Richtung das gehen soll: Ingenieure, wissenschaftliche höhere Bildung, freier Beruf? Ich sehe hier aber die gewerbliche Tätigkeit im Vordergrund und sehe nicht, warum dies kein Gewerbe sein sollte. Landmann/Rohmer lassen sich in ihrem Kommentar in den Randnummern 65 ff. der Einleitung zur Gewerbeordnung zu den freien Berufen aus.
Entscheidend ist eine Gesamtwürdigung des Sachverhalts und hier sehe ich schon eine gewerbliche Tätigkeit und keinen freien Beruf.

Grüße



Gepostet am 23.12.2016 um 08:28 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
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