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» GbR nur einen Gesellschafter anmelden? «

Hallo,

ich kenne es so, dass grundsätzlich die geschäftsführenden Gesellschafter anzeigepflichtig sind, egal ob es um eine GbR oder eine oHG geht.
Meiner Meinung nach kommt es nicht darauf an, wer mit wem haftet oder eben auch nicht. Das ist letztlich eine Fragestellung, die mit der Gewerbemeldung nichts zutun hat. In den meisten anderen Bereichen ist ohnehin anerkannt, dass die (Außen-)GbR Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Wie diese dann im Innenverhältnis geklärt werden ist eine ganz andere Frage.
Ich sehe allerdings auch das Problem der Anmeldung einer GbR mit nur einem Gesellschafter. Das ist gewerberechtlich betrachtet nicht möglich. Ich tendiere aus dem hohlen Bauch heraus dazu, dass nur der geschäftsführende Teil ein Gewerbe anmelden muss. Dieser ist bereits gemeldet, so dass ich wohl gar nichts weiter veranlasssen würde.
Etwas merkwürdig kommt mir das aber auch vor  Kopfkratz    Kopfkratz  



Gepostet am 22.12.2016 um 15:39 von:
Benutzer: VeSa
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