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Moin moin,

also ich bin der Meinung, dass B auch ein Gewerbe anmelden muss. B haftet im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch für alle Verbindlichkeiten der GbR und ist eben gemeinsam mit A gewerblich tätig (ansonsten wäre es keine GbR!?)

Eine Aufteilung der Rechte und Pflichten per Gesellschaftervertrag ändert meiner Meinung nach nichts daran, dass beide bzw. alle Partner ein Gewerbe anmelden müssen.

Im Internet lässt sich auch einiges dazu finden, z.B. bei existenzgründer.de

Wenn B gar nicht gewerblich tätig sein möchte, sollte er sich auch nicht zu einer GbR-Gründung überreden lassen...

VG Engelchen



Gepostet am 22.12.2016 um 11:00 von:
Benutzer: Engelchen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104142#post104142


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