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Hallo Fini469.

ich verweise auf die Antwort von Frau Runge, welche einen Post über deiner Anfrage steht.
Gewerbeanmeldung kann nur auf natürliche Person oder eine GmbH als Komplementär einer KG erfolgen.
Die KG hat im Gewerberecht(noch) keine eigene Rechtspersönlichkeit.

VG J. Simon



Gepostet am 20.12.2016 um 10:26 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104117#post104117


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