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Hallo Anni,

hm, das sehe ich anders. Wenn er den e.K. behalten möchte, bzw. die Privilegien eines eingetragenen Kaufmannes, dann muss er die Tätigkeiten aus seinem bisher nicht eingetragenen Einzelunternehmen zusätzlich im Handelsregister eintragen lassen, zu den bereits bestehenden Tätigkeiten des e.K. und nicht anders herum.

Zudem muss eine Abmeldung des nicht eingetragenen Einzelunternehmens erfolgen und eine Ummeldung des e.K.

So würde ich es machen. Im Normalfall ist es auch ungewöhnlich, dass von einer Person ein e.K. UND ein "normales" Einzelunternehmen angemeldet ist. Ein e.K. ist ja ebenfalls ein Einzelunternehmen, nur eben eingetragen.

Hoffe das hilft,
viele Grüße



Gepostet am 12.12.2016 um 14:23 von:
Benutzer: BernshausenL
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