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» Verschmelzung von zwei Firmen «

Moin Moin,

beim folgendem Fall weiß ich nicht genau wie die Gewerbemeldungen aussehen müssen.

Person A hat ein Einzelunternehmen mit der Tätigkeit X und eine weitere Firma e. K.

Herr A möchte aus beiden Firmen einen Firma machen. Die Privilegien der Firma e. K. möchte er auch weiter haben z. B. eine Einfuhrnummer nach EU-Recht für den Import von Waren.

Die Firma e. K. soll in diesem Einzelunternehmen aufgehen.

Ich hätte jetzt gesagt, er muss die Firma e. K. im Handelsregister austragen lassen.
Dann eine Gewerbeabmeldung der e. K. wegen Verschmelzung und eine Gewerbeummeldung des Einzelunternehmens wegen Erweiterung der Tätigkeit.

Ist das richtig?



Gepostet am 12.12.2016 um 14:07 von:
Benutzer: Anni
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