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aus Thüringen,
ich persönlich halte das Urteil für den richtigen und notwendigen Weg zur Spielsuchtprävention, etwaige anderslautende - interessenbedingte - Äußerungen, die vermutlich auch medienwirksam "aufgearbeitet" wurden, halte ich dabei für nicht wesentlich.
Die Gerichtsentscheidung kann im Volltext hier nachgelesen werden: [URL=http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2006/22_U_250_05urteil2006120
4.html]
[/URL]
Gepostet am 30.12.2006 um 09:01 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10402#post10402
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