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» Stellungnahme der Hamburger Behörde von Rechtsanwalt Rolf Karpenstein vom 8. Dezember 2016 «

[quote][i]Original von räubertochter[/i]
Im Artikel von Rechtsanwalt Rolf Karpenstein vom 8. Dezember heißt es:

„In der Hamburger Wirtschaftsbehörde wird aktuell erwogen, von dem unionsrechtswidrigen Erfordernis einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach dem GlüÄndStV und dem Hamburger Spielhallengesetz abzusehen.“

Dazu möchte die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation klarstellen: Diese Aussage ist nicht zutreffend. Darüber hinaus teilt die Behörde die im Artikel dargestellte Rechtsauffassung nicht.

Quelle: Susanne Meinecke - Pressesprecherin Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg[/quote]

die ganze angelegenheit steht demnächst auf dem prüfstand,
danach wird sich zeigen was geht und was nicht !
etwas geduld noch !
pg.

siehe:

Bundesverwaltungsgericht - mündliche Verhandlung am 15. & 16.12.2016


[URL]http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?az=BVerwG+
8+C+6.15[/URL]



Gepostet am 11.12.2016 um 09:49 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104015#post104015


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