Forum-Gewerberecht

» BVerfG Karlsruhe: 874/05 – Beschluss vom 07.12.2006 «

@anders

ich erlaube mir mal noch kurz vor Jahresschluss etwas kritisch zu sein: Betreffs "Zuordnung" ist zwar Ihr Gedankengang m. E. richtig, aber die Umsetzung ...

Dort, wo Sportwetten/Glücksspiel "draufsteht", sollten sich auch für mein Dafürhalten auch die Beiträge zu dieser Rubrik (einschließlich Urteile) konzentrieren. Beispielsweise beim Board "gewerblichen Spielrecht" gehören m. E. nur Beiträge rein, die in Zusammenhang mit der SpielV und den §§ 33 c bis 33 g und 33 i GewO stehen, aber weniger etwas zu Glücksspiele i. S. des § 33 h GewO/284 StGB.
Ein Automatenaufsteller, der z. B. mit Sportwetten nix am Hut hat, wird das Board "gewerbliches Spielrecht" vermutlich genervt wieder verlassen ... Andernseits wird ein an Sportwettenrecht interessierter User nicht vermuten, dass Beiträge zu diesem Thema in den einzelnen Boards der "Medienschau" verstreut sind ...

Mein Vorschlag: vielleicht mal über einem Moderator die Beiträge in der "Medienschau" neu zuordnen lassen. Muss ja nicht dieses Jahr noch sein        

Wünsche auch Allen einen guten Rutsch und schon mal ein gesundes neues Jahr!



Gepostet am 30.12.2006 um 08:30 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10400#post10400


Beitrags-Print by Breuer76